Die northcare nydegger ist bemüht, die bestellte Ware schnellstmöglich zu versenden. Für Ware die an Lager ist, werden die Lieferungen spätestens zwei Arbeitstage nach Eingang der Bestellung der Post oder dem Transportunternehmen ausgeliefert.
Wenn nichts anderes gewünscht, wird kleinere Warensendungen durch die Schweizer Post, PostPac Economy versendet. Für Express-Sendungen oder PostPac Priority (A-Post) wird ein Zuschlag zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Artikel in Übergrössen, Überlängen und Übergewicht, sogenannte Sperrgutartikel, werden per Spediteur bis zur Bordsteinkante Ihrer Wohnadresse geliefert (Ausnahmen bilden die autofreien Orte, wo die Lieferungen an einer Sammelstelle abzuholen sind). Installation und Transport bis in die Wohnung sind nicht im Preis inbegriffen und somit nicht möglich.
Soweit nicht alle Artikel einer Bestellung lieferbar sind, ist die northcare nydegger berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Für den Kunden entstehen hierdurch keine Mehrkosten.
Bei jeder Bestellung kommen Versandkosten hinzu. Einzelheiten finden Sie unter Versand.
Eine Bestellung mit einem Warenwert von mehr als 4’000 CHF versenden wir in der Schweiz versandkostenfrei.
Sämtliche Bestellungen können nach Terminvereinbarung bei northcare nydegger 3123 Belp abgeholt werden.
Die Lieferung der Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die northcare nydegger übernimmt keine Haftung für Transportschäden. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind northcare nydegger rechtzeitig bekannt zu geben. northcare nydegger schliesst auf Wunsch und Kosten des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab.
Transportschaden
Bei Lieferung der Ware hat der Kunde die Ware beim Erhalt auf Transportschäden und auf deren Korrektheit zu prüfen und allfällige Schäden sofort dem ausführenden Transportunternehmen (und northcare nydegger) zwecks Aufnahme eines Protokolls zu melden. Wurde der Transport durch die Post durchgeführt, müssen Sie den Schaden spätestens fünf Kalendertage nach der Lieferung der Ware auf der Poststelle melden. Erfolgt keine Meldung, gilt die Ware als unversehrt übergeben. Bemängelte Ware muss in der Originalverpackung aufbewahrt werden.